Frau Dyrba begrüßte Frau Tamm, die zunächst allgemeine Aussagen zum Ablauf eines Räumungsverfahrens machte.

Von 20 Zwangsräumungen im vergangenen Jahr konnten nur 2 nicht abgewendet werden. Herr Hartmann möchte wissen, was aus diesen Fällen geworden ist und ob es sich  nur um Klientel  aus dem Hartz 4 Bereich handelt.  Die 2 Personen wurden im Obdachlosenheim untergebracht, konnten dann aber selbst eine neue Wohnung finden. Bei den Betroffenen handelt es sich überwiegend um Arbeitslosengeldempfänger, die beim Amt keine Abtretungserklärung für die Miete unterzeichnet haben. Zurzeit sind 3 Personen im Obdachlosenheim untergebracht.

Als Alternative zu der Vereinbarung bliebe der Kauf oder die Anmietung eines Containers.