Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:  137/11/10

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, die Wertgrenze für investive Einzahlungen und Auszahlungen der Teilfinanzhaushalte gemäß § 4 Abs. 12 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik), befristet für das Haushaltsjahr 2012, in Höhe von 5.000 € je Einzelmaßnahme festzulegen.