Sitzung: 13.12.2011 Stadtvertretung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 137/11/10
Beschluss: 137/11/10
Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, die Wertgrenze für
investive Einzahlungen und Auszahlungen der Teilfinanzhaushalte gemäß § 4 Abs.
12 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik), befristet für das
Haushaltsjahr 2012, in Höhe von 5.000 €
je Einzelmaßnahme festzulegen.