Beschluss: ungeändert befürwortet

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, die Wertgrenze für investive Einzahlungen und Auszahlungen der Teilfinanzhaushalte gemäß § 4 Abs. 12 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) in Höhe von 5.000 € je Einzelmaßnahme festzulegen.