Sitzung: 07.12.2011 Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert befürwortet
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 137/11/10
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung beschließt, die Wertgrenze für investive Einzahlungen und
Auszahlungen der Teilfinanzhaushalte gemäß § 4 Abs. 12 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik
(GemHVO-Doppik) in Höhe von 5.000 € je
Einzelmaßnahme festzulegen.