Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:  105/11/20

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt eine Aufwandsentschädigung nach
§ 14 Abs. 1 S. 2 LKWO M-V in Höhe von 25 Euro je Sitzung für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses bzw. am Wahltag für die Mitglieder der Wahlvorstände (für die Stichwahl der Landrätin/ des Landrates am 18.09.2011).