Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Gemäß Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe § 1 (5) bedarf die Verwendung des Boizenburger Stadtwappens mit Schriftzug der Zustimmung des Hauptausschusses.

 

Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt einer Nutzung des Stadtwappens durch die Fa. Expressbeschriftung Boizenburg zu.

 

Das Boizenburger Stadtwappen mit Schriftzug ist nur für den beantragten Zweck zu verwenden.