Sitzung: 17.01.2011 Hauptausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 003/11/20
Beschluss:
Gemäß Hauptsatzung
der Stadt Boizenburg/Elbe § 1 (5) bedarf die Verwendung des Boizenburger
Stadtwappens mit Schriftzug der Zustimmung des Hauptausschusses.
Der Hauptausschuss
der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt einer Nutzung des Stadtwappens durch die Fa.
Expressbeschriftung Boizenburg zu.
Das Boizenburger
Stadtwappen mit Schriftzug ist nur für den beantragten Zweck zu verwenden.